Die Intensivwohngruppe Lucy & Strolch bietet sieben Kindern und Jugendlichen einen mittel bis langfristigen Förder- und Entwicklungsort. Die gesetzlichen Grundlagen liegen im SGB VIII § 27 ff in Verbindung mit § 34, 35, 35 a sowie. 41. Zu den pädagogischen Basismethoden wird gruppenübergreifend gezielt und individuell Erlebnispädagogik, Entspannungspädagogik sowie verschiedenste Möglichkeiten des Aggressionsabbaus eingesetzt.
Die Intensivwohngruppe Cap & Lucy bietet sechs Kindern und Jugendlichen eine mittel bis langfristige Unterbringungsmöglichkeit in sechs Einzelzimmern. Die gesetzlichen Grundlagen liegen im SGB VIII § 27 ff in Verbindung mit § 34, 35, 35 a sowie. 41. Alle Zimmergestaltungen werden individuell und kindgerecht gemeinschaftlich umgesetzt.
Die Intensivwohngruppe AnnaLu bietet sechs Mädchen und Jungen im Aufnahmealter von 6 – 12 Jahren eine mittel bis langfristige Beheimatung, welche ihre ganzheitliche Förderung ermöglicht. Die gesetzlichen Grundlagen liegen im SGB VIII § 27 ff in Verbindung mit § 34, 35, 35 a sowie. 41. Die pädagogische Konzeption ermöglicht es, wie in den beiden Partnergruppen auch, auf die verschiedensten Altersstrukturen individuell einzugehen und entsprechend der Bedürfnisse der Kinder und Jugendliche anzupassen.